Mar 24, 2020
In dieser Folge besprechen wir das Thema Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz (Vorrausetzungen, Antrag, Berechnung und Fristen), wenn eine Quarantäne wegen Corona angeordnet wurde.
Kann für die Zeit der Quarantäne eine Entschädigung für Verdienstausfall beantragt werden?
Gibt es auch eine Entschädigung für Verdienstausfall bei Quarantäne, wenn ich selbst die Firma oder die Praxis schließe, weil ich oder meine Mitarbeiter Angst haben, sich zu infizieren?
In welcher Höhe würde eine Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz bei Quarantäne geleistet werden?
Wo müssen Entschädigungsansprüche für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz gestellt werden und gibt es hierfür Fristen?
Kann ein Vorschuss auf die Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz beantragt werden?
Wie ist die steuerliche Behandlung der Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz bei Quarantäne?
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/corona-krise-was-jeder-zur-entschaedigung-fuer-verdienstausfall-bei-quarantaene-wissen-sollte-voraussetzungen-antrag-berechnung-und-fristen-mit-rechtsanwalt-leibecke
Viel Freude mit dieser Podcast Folge.
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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen.
Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Bis bald.
Ihre Sabine Banse-Funke