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Steuern sparen Gewinne steigern


Jul 2, 2020

Für Unternehmer und Freiberufler ist es attraktiv, ein Fahrrad oder E-Bike steuerlich im Betriebsvermögen zu führen und die Kosten geltend zu machen. In den letzten 2 Podcast-Folgen hatten wir uns bereits mit der Überlassung des Fahrrads an den Arbeitnehmer und die Übereignung des Fahrrads an den Arbeitnehmer beschäftigt. In dieser Folge schauen wir uns an, ob Sie als Unternehmer oder Freiberufler ein E-Bike oder normales Fahrrad steuerlich absetzen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Wenn Sie ein Fahrrad steuerlich absetzen möchten, werden alle Fahrräder gleich behandelt oder gibt es Unterschiede in der steuerlichen Behandlung?

Muss das Fahrrad betrieblich genutzt werden, wenn ich das Fahrrad steuerlich absetzen möchte?

Was kann ich für das Fahrrad im Betriebsvermögen steuerlich absetzen?

Auf welchen Zeitraum ist das Fahrrad im Betriebsvermögen steuerlich abzuschreiben und welche Abschreibung kann in Anspruch genommen werden?

Wenn Sie die Kosten für das Fahrrad steuerlich absetzen, muss ein privater Nutzungsanteil versteuert werden?

Können für Fahrräder im Privatvermögen für die Fahrten von der Wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte Kosten geltend gemacht werden?

Zusammenfassung des Vorteils der steuerlichen Absetzbarkeit eines Fahrrads

037 Übereignung eines Dienstfahrrads (Fahrrad, E-Bike) an den Arbeitnehmer und als Arbeitgeber Kosten sparen (Nettolohnoptimierung)

036 Überlassung eines Dienstfahrrades (E-Bike/Fahrrad) an den Arbeitnehmer und als Arbeitgeber Kosten sparen (Nettolohnoptimierung)

012 Durch die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWGs) Steuern sofort und einfach sparen

013 Steuern einfach sparen durch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/kann-ich-als-unternehmer-freiberufler-ein-e-bike-oder-fahrrad-steuerlich-absetzen/

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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen.

Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke