Preview Mode Links will not work in preview mode

Steuern sparen Gewinne steigern


Mar 17, 2020

Der Gesetzgeber hat für die Übertragung des selbst zu Wohnzwecken genutzten Familienheims auf den Ehegatten zu Lebzeiten unter bestimmten Vorrausetzungen eine Steuerbefreiung geschaffen.

Nach einer Übertragung des Familienheims zu Lebzeiten auf den Ehegatten, muss der begünstigte Ehegatte das Familienheim nicht selbst mindestens 10 Jahre als Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Der überlebende Ehegatte ist frei in seiner Entscheidung, das Objekt zu verkaufen, zu vermieten oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs oder unter Vorbehalt des Wohnrechtes zu übertragen. Es steht ihm auch frei, jederzeit aus dem Objekt ohne steuerliche Konsequenzen auszuziehen. Es gibt keinen Nachversteuerungsvorbehalt beim Auszug. In der Praxis kommt es häufiger vor, dass bei der Steuerbefreiung bei Erwerben von Todes wegen für das selbstgenutzte Familienheim die 10-Jahresfrist der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken als Eigentümer nicht eingehalten wird oder werden kann und es dadurch zu hohen Erbschaftsteuernachzahlungen kommt. Durch geschickte frühzeitige Gestaltung und Übertragung des Familienheims zu Lebzeiten auf den Ehegatten lässt sich daher leicht, einfach, und vor allem sicher, Steuer sparen.

In der heutigen Folge stellen wir die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für die Übertragung des Familienheims auf den Ehegatten vor und stellen die Vorteile gegenüber dem Erwerb von Todes wegen beim überlebenden Ehegatten dar.

021 Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer - Steuern einfach sparen beim Erben und Schenken durch Ausnutzen der Steuerfreibeträge für das Erbe, die Erbschaft und Schenkung

Übersicht über die Steuerklassen Steuerfreibeträge Steuersätze für die Erbschaftsteuer Schenkungsteuer

022 Erbschaft / Schenkung - Steuern sparen beim Erben und Schenken durch Verteilung des Vermögens auf die Eheleute (Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer)

023 Erben: steuerfreie Übertragung des Familienheims (Eigenheim) im Erbfall auf den überlebenden Ehegatten und leicht Erbschaftsteuer sparen

weiterlesen https://www.vesting-stb.de/schenken-uebertragung-des-familienheims-eigenheim-auf-den-ehegatten-zu-lebzeiten-um-einfach-erbschaftsteuer-und-schenkungsteuer-zu-sparen/

Viel Freude mit dieser Podcast Folge.

Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010

Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/leistungensteuerberatung/

Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/

Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-blog/ oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.

Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/.

Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-podcast/!

Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn!

Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht.

Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen.

Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Bis bald.

Ihre Sabine Banse-Funke