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Steuern sparen Gewinne steigern


Jul 16, 2020

Laien unterlaufen häufig Fehler bei der Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung. Oft beginnt der Weg in die Selbstständigkeit damit, dass zunächst nebenberuflich eine selbstständige Tätigkeit neben der Angestelltentätigkeit ausgeübt wird. Dadurch hat man weiterhin noch die soziale Absicherung über den Lohn aus der Angestelltentätigkeit und kann besser einschätzen, wie viel Gewinn die selbstständige Tätigkeit erwirtschaftet und welche Vorteile und Risiken die selbstständige Tätigkeit mit sich bringt. Das Risiko kann so häufig besser überblickt werden. Wir wollen die häufig auftretende Frage klären, was bei der Einkommensteuererklärung zu beachten ist, wenn ich Arbeitnehmer bin und eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit ausübe. In dieser Folge beschäftigen wir uns mit den Grundlagen.

Welche Einkünfte werden aus der nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit erzielt und warum ist diese Einstufung für die Steuererklärung von Bedeutung?

Welche Besonderheiten ergeben sich durch das Nebeneinander der Einkünfte aus der Angestelltentätigkeit und der nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit?

Welche Gewinnermittlungsarten gibt es?

Welche Besonderheiten gibt es bei der Bilanzierung und der Steuererklärung?

Wann muss eine Bilanz erstellt werden?

Wie werden Einnahmen und Ausgaben bei der Bilanzierung zugeordnet?

Beispiele wie die Bilanzierung sich auswirkt

Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung und welche Besonderheiten gibt es in der Einkommensteuererklärung?

Wie werden die Einnahmen und Ausgaben bei Einnahmenüberschussrechnung zugeordnet?

Beispiele für die Einnahmenüberschussrechnung

Zusammenfassung der wichtigen Punkte für die nebenberufliche selbständige Tätigkeit

weiterlesen:   https://www.vesting-stb.de/nebenberufliche-selbstaendige-taetigkeit/

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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen.

Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke