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Steuern sparen Gewinne steigern


Oct 12, 2019

Wie können Kosten, Steuern und Sozialversicherung durch die Überlassung des Computers vom Arbeitgeber gespart werden (Nettolohnoptimierung - mehr Netto vom Brutto)?

Nutzen Sie einen Computer? Computer sind aus unserem modernen Leben, z.B. für Ausbildung oder Freizeitaktivitäten, nicht mehr wegzudenken. Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Mitarbeiter oder Ihrer Mitarbeiterin einen Computer ohne zusätzliche Kosten zu überlassen. Darum geht es in dieser Folge.

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Arbeitnehmern ein Computer, einen Laptop, Notebook oder Tablet einschließlich Software und Zubehör zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Eine betriebliche Nutzung ist nicht erforderlich.

Der Kauf muss über den Arbeitgeber erfolgen. Somit ist der Arbeitgeber Eigentümer des Computers. Der Computer wird dem Arbeitnehmer nur überlassen und nicht geschenkt. Das ist insoweit wichtig, da eine Schenkung bzw. unentgeltliche Übereignung anders zu behandeln wäre. Diese Variante besprechen wir in einer späteren Folge.

Worin liegt der Vorteil?

weiterlesen https://www.vesting-stb.de/mehr-netto-durch-ueberlassung-des-computers-vom-arbeitgeber/

Viel Spaß bei dieser Folge.

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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung ersetzen.

Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke